Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines: Für alle unsere Lieferungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil unserer Angebote und Auftragsbestätigungen zu Einzelbestellungen und Rahmenverträge. Die Angebote und Auftragsbestätigungen verweisen auf die aktuelle Version der Allgemeinen Lieferbedingungen im Internet (www.micronel.ch) und/oder werden dem Kunden mit den obig erwähnten Dokumenten zugestellt und gelten, wenn nicht umgehend widersprochen wird, als anerkannt. Abweichungen von diesen Allgemeinen Lieferbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich (postalisch, per Fax oder E-Mail) bestätigt worden sind; die übrigen Bedingungen werden dadurch nicht ungültig. Einkaufsbedingungen oder andere Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

Zusatz für Zielmarkt USA: Bei Weiterlieferungen unserer Produkte in die USA, sowie beim Einbau unserer Produkte in kundenspezifischen Applikationen die für den US Markt bestimmt sind gelten zusätzlich unsere General Terms and Conditions of Sales & Delivery for US-Market. Die aktuelle Version der “General Terms and Conditions of Sales & Delivery for US-Market” ist im Internet (www.micronel.ch) verfügbar.
Sollten sich einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Lieferbedingungen und der General Terms and Conditions of Sales & Delivery for US-Market widersprechen gelten die entsprechenden Bedingungen der General Terms and Conditions of Sales & Delivery for US-Market.

Lieferungen: Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Liefer- resp. Rahmenvertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn die Bestellung des Kunden von uns schriftlich (postalisch, per Fax oder E-Mail) bestätigt wird. Für Zeitpunkt, Inhalt und Umfang der Lieferungen sowie für die Zahlungsbedingungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung resp. unser Dokument "Rahmenauftrag" massgebend.

Teillieferungen unsererseits sind nach Absprache mit dem Kunden zulässig und gelten für Zahlungspflichten, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Etwaige Mehr- oder Minderlieferungen sind nach Absprache mit dem Kunden möglich.

Etwaige Kostenvorschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen, die wir dem Kunden zugänglich machen, bleiben unser Eigentum. Sie gelten dem Kunden als persönlich anvertraut. Unsere sämtlichen Rechte (inklusive Urheberrechte) bleiben vollumfänglich bestehen. Die genannten Dokumente dürfen weder insgesamt noch auszugsweise durch den Kunden Dritten zugänglich gemacht, kopiert oder ausserhalb des Zwecks, zu dem sie übergeben wurden, verwendet werden. Sie sind uns auf Verlangen (im Falle, dass keine Bestellung erfolgt, unaufgefordert) unverzüglich zurückzugeben.

Liefertermine: Es sind die Liefertermine gemäss unserer schriftlichen Auftragsbestätigung resp. unserem Dokument "Rahmenauftrag" massgeblich. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass alle vom Kunden zu liefenden Unterlagen, Beistellteile etc. rechtzeitig bei uns eingehen. Sie gelten vorbehaltlich einer angemessenen Fristverlängerung bei unvorgesehenen Hindernissen, die ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, wie etwa in Fällen höherer Gewalt, gänzlicher oder teilweiser Zerstörung der Fabrikationseinrichtungen, Streik etc. Jede Haftung infolge Überschreitens des Liefertermins ist ausgeschlossen. Die Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Kunden nicht zur Annullierung seiner Bestellung.

Preise: Unsere Preise verstehen sich exkl. MwSt. und ex Works Tagelswangen (gemäss lncoterms 2000). Die Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung werden gesondert verrechnet.

Zahlungskonditionen: 30Tage rein netto

Gefahrübergang / Transport: Die Gefahr geht auf den Kunden über mit der Aussonderung und Bereitstellung der Lieferung in unserem Werk in Tagelswangen. Auf Wunsch des Kunden organisieren wir den Transport. Der Transport (inklusive das Verladen) erfolgt auf Gefahr des Kunden. Art, Weg, Transporteur und Transportversicherung können wir frei wählen, sofern der Kunde nicht rechtzeitig besondere Wünsche äussert. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.

Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. MICRONEL AG ist berechtigt, das Eigentum jederzeit in das zuständige Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen, wozu der Kunde seine Zustimmung erteilt. Der Kunde hat die gelieferte Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine eigenen Kosten instand zu halten und zu Gunsten von MICRONEL AG gegen Diebstahl, Feuer, Bruch, Wasser und sonstige Risiken zu versichern. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der gelieferten Waren durch den Kunden ist bis zum Übergang des Eigentums auf den Kunden untersagt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmässigen Geschäftsgang zu veräussern. Er ist verpflichtet, uns hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. Die aus der Weiterveräusserung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstandenen Forderungen werden hiermit sicherungshalber in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Gegenstände bzw. in Höhe der bei uns offenen Fakturen an uns abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Bei Pfändungen von dritter Seite ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.

Beistellteile: Bei vom Kunden angelieferten Teilen prüfen wir nur die Abmessungen, die für die Funktion unserer Produkte von Bedeutung sind. Die Verantwortung für die Masshaltigkeit und sonstige Funktionalität der Beistellteile liegt beim Kunden. Von uns erkannte Mängel werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

Werkzeuge: Werkzeuge und Vorrichtungen, für die von uns Werkzeugkostenanteile verrechnet werden, bleiben unser Eigentum. Wir verpflichten uns, diese ausschliesslich für Aufträge des Kunden zu verwenden. Falls innert 5 Jahren nach der letzten Auslieferung keine Nachbestellung erfolgt, sind wir, sofern keine anderen Abmachungen getroffen wurden, berechtigt, über die Werkzeuge bzw. Vorrichtungen zu verfügen oder diese zu vernichten.

Gewährleistung / Schadenersatz: Zu liefernde Waren werden gemäss unseren Standardspezifikationen oder gemäss kundenspezifischen Vereinbarungen geliefert. Offensichtliche Mängel sind uns in schriftlicher Form innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Bei begründeter, form- und fristgerecht erhobener Mängelrüge sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich auszubessern, gegen einwandfreie Ware umzutauschen oder dem Kunden den Minderwert zu ersetzen. Mit einer Nachbesserung oder einem Austausch allenfalls einhergehende Aus- und Einbaukosten sind nicht durch MICRONEL AG zu tragen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach Gefahrübergang.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für jegliche Mängel, die durch Fahrlässigkeit, falschen Gebrauch, unsachgemässe Verwendung, ungeeigneten Einsatz oder mangelnde Wartung entstehen. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen. Weitergehende Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Wandelung oder Ansprüche auf Schadenersatz irgendwelcher Art, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere auch für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, infolge Sachmängeln vom Vertrag zurückzutreten.

Schutzrechte: Lieferungen, die wir nach Angaben, Skizzen, Zeichnungen, Mustern, Matrizen oder anderen Unterlagen des Kunden ausführen, werden hinsichtlich allfälliger Schutzrechte (wie beispielsweise Patent-, Design-, Marken-, Halbleitertopographie- und Urheberrechte) ausschliesslich auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Sollten durch die Ausführung solcher Lieferungen Schutzrechte Dritter verletzt werden, so haften wir nicht für die Verletzung und daraus entstehende Ansprüche Dritter und sind ermächtigt, die Ausführung der Lieferung ohne weiteres einzustellen. Der Kunde trägt jeden aus der Verletzung der Schutzrechte Dritter resultierenden Schaden und hält MICRONEL AG vollumfänglich schadlos.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Tagelswangen, Gerichtsstand für beide Teile ist Zürich. Es wird schweizerisches Recht vereinbart unter Ausschluss von internationalen Abkommen.

Änderungen: Die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen ersetzen alle früheren. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen schriftlicher Form.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ungültig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung wird ersetzt durch eine gesetzlich zulässige, dem Sinn nach möglichst ähnliche Bestimmung.

MICRONEL AG, CH-8317 Tagelswangen
Stand Januar 2008

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
(PDF, 24 KB)
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für USA
(PDF, 57 KB)